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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2019 - L 13 AS 124/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,85245
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2019 - L 13 AS 124/19 B ER (https://dejure.org/2019,85245)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.09.2019 - L 13 AS 124/19 B ER (https://dejure.org/2019,85245)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. September 2019 - L 13 AS 124/19 B ER (https://dejure.org/2019,85245)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 49/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstands -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2019 - L 13 AS 124/19
    Geht es nur um die Tilgung einer Restschuld ist die Vermögensbildung bereits weitgehend abgeschlossen und der Aspekt des Vermögensaufbaus aus Mitteln der Existenzsicherung tritt gegenüber dem vom SGB II ebenfalls verfolgten Ziel, die Beibehaltung der Wohnung zu ermöglichen, zurück (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 49/14 R - juris Rn. 20).

    Schließlich wäre die Übernahme von Tilgungsleistungen - anders als in dem vom BSG mit Urteil vom 3. Dezember 2015 (B 4 AS 49/14 R) entschiedenen Fall - auch nicht auf eine kurze Übergangszeit bis zum Altersrentenbezug beschränkt.

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Tilgungsraten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2019 - L 13 AS 124/19
    Lediglich in Ausnahmefällen können Tilgungsleistungen als Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, wenn es um die Erhaltung von Wohneigentum geht, dessen Finanzierung im Zeitpunkt des Bezugs von Grundsicherungsleistungen bereits weitgehend abgeschlossen (BSG a. a. O.) und der Erwerb der Immobilie außerhalb des Leistungsbezugs erfolgt ist (BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 79/10 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 30.08.2017 - B 14 AS 30/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2019 - L 13 AS 124/19
    Hinzu kommt, dass das nach den zuletzt gemachten Angaben der Antragsteller 105 qm große Eigenheim nach den vom BSG entwickelten Kriterien (vgl. Urteil vom 30. August 2017 - B 14 AS 30/16 R - juris Rn. 17) nicht von angemessener Größe ist und es damit nach den Maßstäben des SGB II nicht erhaltenswert sein dürfte.
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2019 - L 13 AS 124/19
    Ein Rechtsmittelantrag auch (s. § 144 Abs. 4 SGG) gegen eine Kostenentscheidung ist aber nicht statthaft, sondern als Anregung zu verstehen (§ 123 SGG gilt nicht), da über die Kosten als Annex zum Rechtsmittel immer von Amts wegen zu entscheiden ist, und zwar ohne Rücksicht auf den Willen und die Anträge der Beteiligten (vgl. nur BSG, Urteile vom 10. September 1987 - 10 RAr 10/86 - juris Rn. 19 und vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 12/05 R - juris Rn. 22).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2019 - L 13 AS 124/19
    Entgegen der Auffassung der Antragsteller gehören die Tilgungsleistungen für ihr Eigenheim nicht zu ihrem Bedarf im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II. Die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen nicht der Vermögensbildung dienen (BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 42/13 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2019 - L 13 AS 124/19
    Ein Rechtsmittelantrag auch (s. § 144 Abs. 4 SGG) gegen eine Kostenentscheidung ist aber nicht statthaft, sondern als Anregung zu verstehen (§ 123 SGG gilt nicht), da über die Kosten als Annex zum Rechtsmittel immer von Amts wegen zu entscheiden ist, und zwar ohne Rücksicht auf den Willen und die Anträge der Beteiligten (vgl. nur BSG, Urteile vom 10. September 1987 - 10 RAr 10/86 - juris Rn. 19 und vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 12/05 R - juris Rn. 22).
  • BSG, 01.06.2017 - B 5 RS 1/17 R

    Feststellung weiterer Arbeitsentgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2019 - L 13 AS 124/19
    Der Senat hält es auch im Falle einer Zurückweisung des Rechtsmittels für erforderlich, nicht nur über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden, sondern auch über die Kosten der vorausgehenden Instanz (vgl. zur ständigen Praxis des BSG nur Urteil vom 1. Juni 2017 - B 5 RS 1/17 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2014 - L 13 AS 174/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2019 - L 13 AS 124/19
    Ein Anordnungsgrund fehlt im Umkehrschluss, wenn die vermutliche Zeitdauer des Hauptsacheverfahrens keine Gefährdung für die Rechtsverwirklichung und -durchsetzung bietet, wenn also dem Antragsteller auch mit einer späteren Realisierung seines Rechts geholfen ist (Senatsbeschluss vom 13. August 2014 - L 13 AS 174/14 B ER).
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